Das Jobcenter übernimmt zum 01. Juni 2022 die Leistungen zum Leben für die Ukraine-Flüchtlinge. Das heißt, dass sie ab dem 01.06.2022 nach ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und nach Erhalt der sogenannten Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Aufenthaltsrecht) im Jobcenter betreut werden. Dies geschieht gemäß des SGB II („Hartz IV“ beziehungsweise Arbeitslosengeld II). Das Wichtigste: Bei Bedarf werden Ukrainerinnen…