Informationen zum Rechtswechsel der ukrainischen Geflüchteten am 01.06.2022: Wechsel vom Ausländeramt zum Jobcenter

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Das Jobcenter übernimmt zum 01. Juni 2022 die Leistungen zum Leben für die Ukraine-Flüchtlinge.

Das heißt, dass sie ab dem 01.06.2022 nach ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister und nach Erhalt der sogenannten Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Aufenthaltsrecht) im Jobcenter betreut werden. Dies geschieht gemäß des SGB II („Hartz IV“ beziehungsweise Arbeitslosengeld II).


Das Wichtigste:

Bei Bedarf werden Ukrainerinnen und Ukrainer vom Jobcenter finanziell unterstützt, zum Beispiel bei Kosten für die Unterkunft oder Heizung. Gibt es finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter, werden die Geflüchtete auch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Die ukrainischen Geflüchteten erhalten außerdem eine umfangreiche Beratung für einen möglichen Arbeitsbeginn und den Zugang zu Hilfsangeboten. Das können Sprachkurse, Integrationskurse oder Weiterbildungen sein. Das Jobcenter unterstützt Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Anerkennung von schon vorhandenen Berufsabschlüssen. Es arbeitet dafür eng mit anderen Behörden zusammen.

Das Beantragen von (finanzieller) Unterstützung ist schon jetzt möglich. Es wird deshalb empfohlen jetzt schon das Arbeitslosengeld zu beantragen, sodass es einen unkomplizierteren Übergang geben kann. Wenn Geflüchtete bereits finanzielle Unterstützung durch das Ausländeramt bekommen haben, wird ihnen in den nächsten Tagen ein vereinfachter und übersetzter Antrag für finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter zugeschickt. 

Dieser Antrag beinhaltet Formulare zum Konto für die Auszahlung finanzieller Unterstützung und die Krankenversicherung, als auch den Antrag für Mittagsversorgung in Schulen und Kindergärten. Liegt bis zum 24. Juni 2022 kein Aufnahmeantrag oder eine Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse  vor, wird das Jobcenter eine Krankenkasse auswählen und die Geflüchteten dort als Mitglied anmelden. Den Antrag können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter diesem Link aufrufen https://www.kreis-meissen.org/20083.html oder ihn an den Jobcenter-Standorten, beziehungsweise dem Ausländeramt abholen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Antrag auf finanzielle Unterstützung fürs Leben auf unserer Website herunterzuladen. Hier finden Sie den Antrag in Form eines pdf-Dokumentes als Download.

Der Antrag und die Unterlagen sind einfach gehalten, so dass sie in eigenständig oder mit ein bisschen Hilfe ausgefüllt und zusammengestellt werden können.


Geflüchtete, die ab dem 1. Juni 2022 neu im Landkreis Meißen sind:

Wenn Geflüchtete ab dem 1. Juni 2022 ihren Wohnort im Landkreis Meißen haben, erhalten sie vorerst finanzielle Unterstützung vom Ausländeramt. Diese wird den Geflüchteten solange gegeben, bis sie eine Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Aufenthaltsrecht) erhalten haben. Sobald dies erfolgt ist, wird die Verantwortung und Unterstützung auf das Jobcenter übertragen. Das Ausländeramt überreicht dafür den übersetzten Antrag auf finanzielle Unterstützung, weitere Anlagen und das vorläufige Aufenthaltsrecht.

Sollte es weitere Fragen zum Antrag geben, können unter der Telefonnummer 03521-725-4040 beim Jobcenter Termine für persönliche Beratungsgespräche vereinbart werden. Gespräche sind ohne Termin grundsätzlich nicht möglich.

Bei Fragen können Sie sich schriftlich per E-Mail an JC.Ukraine@kreis-meissen.de wenden. Dabei sollte immer beachtet werden, dass im Betreff der E-Mail das Aktenzeichen des Jobcenters oder des Ausländeramtes angegeben ist. 


Ukrainische Altersrentnerinnen und Altersrentner 

Nach der Registrierung im Ausländerzentralregister und dem Erhalt des Aufenthaltstitels werden ukrainische Altersrentner*innen ab dem 01.06.2022 im Kreissozialamt gemäß SGB 12 (Sozialhilfe) betreut. Weitere Unterlagen und Informationen erhalten Sie vom Kreissozialamt. Ukrainische Altersrentner*innen wenden sich bitte persönlich oder schriftlich an das Kreissozialamt, eine Terminvergabe ist dafür nicht erforderlich.


Postanschrift und Kontaktdaten:

Landratsamt Meißen

Dezernat Soziales

Jobcenter

Postfach 10 01 52

01651 Meißen

Telefon: 03521 725-4040
Fax: 03521 725-88001
E-Mail: JC.Ukraine@kreis-meissen.de

Landratsamt Meißen

Dezernat Soziales

Kreissozialamt

Postfach 10 01 52

01651 Meißen

Telefon: 03521 725 3117
Fax: 03521 725 3100
E-Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de


Besucheranschriften der Standorte im Landkreis Meißen:

Jobcenter

Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Antragsausgabe: Zimmer A 0.32

Heinrich-Heine-Straße 1
01589 Riesa
Antragsausgabe: Zimmer 108 und 119

Herrmannstraße 30/34
01558 Großenhain Antragsausgabe: Zimmer B 0.27

Dresdner Straße 78b
01445 Radebeul Antragsausgabe: Zimmer B 0.02

Kreissozialamt

Loosestraße 17/19 01662 Meißen


Öffnungszeiten des Jobcenters und des Kreissozialamtes:

Montag:9:00-11:30 Uhr
Dienstag:9:00-11:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:9:00-11:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Freitag:geschlossen
Öffnungszeiten Mo-Frei